Allgemeine Geschäftsbedingungen des RMVsmiles Nutzerportals (AGB)
§1 | Allgemeines
- Die Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH (nachfolgend: RMV) betreibt unter www.rmvsmiles.de (nachfolgend: Nutzerportal) ein online und mobil nutzbares Bonusprogramm mit der Bezeichnung „RMVsmiles – Das Bonusprogramm“ (nachfolgend: RMVsmiles). Kunden, die ihre Fahrkarten über meinRMV (www.rmv.de) online oder über die RMV-App mobil erwerben, können sich für RMVsmiles anmelden (nachfolgend: Nutzer) und erhalten für jeden Kauf anteilig Bonuspunkte (nachfolgend: Smiles) auf ihrem Smiles-Guthabenkonto gutgeschrieben, mit denen sie auf dem Nutzerportal Smiles-Coupons verschiedener Drittanbieter (nachfolgend: Anbieter) und solche des RMV erwerben können.
§2 | Geltungsbereich
- Nachstehende AGB gelten zwischen den Nutzern und RMV. Der Nutzer erkennt diese Bedingungen mit der Anmeldung bei RMVsmiles an. Es gilt stets die zum Zeitpunkt der Anmeldung gültige Fassung der AGB.
- RMV behält sich das Recht vor, jederzeit Änderungen oder Ergänzungen der vorliegenden AGB oder sonstiger auf der Seite von RMVsmiles beschriebener Abläufe vorzunehmen. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Der Nutzer wird über jede Änderung der AGB unverzüglich per elektronischer Post (E-Mail) informiert. Ist der Nutzer mit entsprechenden Änderungen oder Ergänzungen der AGB nicht einverstanden, so muss er diesen durch eine EMail an kontakt(at)rmvsmiles.de widersprechen. Erfolgt dieser Widerspruch nicht innerhalb einer Frist von sechs Wochen nach Bekanntwerden der Änderungen und/oder Ergänzungen, so gelten die AGB automatisch als vom Nutzer genehmigt und werden somit Vertragsbestandteil.
§3 | Registrierung und Teilnahme
- RMVsmiles ist Bestandteil des meinRMV-Angebots auf www.rmv.de. Die Teilnahme an RMVsmiles setzt eine Registrierung für meinRMV voraus. Innerhalb des Registrierungsprozesses für meinRMV und nach Auswahl der Dienste RMV-HandyTicket und/oder RMV-TicketShop kann der Kunde eine entsprechende Checkbox für RMVsmiles aktivieren (Opt-In). Mit der Verifizierung der E-Mail-Adresse des Kunden (Anklicken des per E-Mail zugesandten Links) ist die Registrierung abgeschlossen, der Kunde jetzt auch Nutzer. Der Nutzer kann sich nun mit seinen Zugangsdaten sowohl auf dem Nutzerportal als auch für meinRMV unter www.rmv.de anmelden. Bereits registrierte meinRMV-Nutzer, die RMVsmiles noch nicht nutzen, können sich innerhalb des meinRMV-Menüs nachträglich für RMVsmiles anmelden. Dies erfolgt durch Aktivierung der Checkbox und Betätigung des Anmeldebuttons. Die Teilnahme an RMVsmiles ist kostenlos.
- Der Nutzer hat die Zugangsdaten zu seinem meinRMV-Benutzerkonto vertraulich zu behandeln, um einen unberechtigten Zugriff zu vermeiden. RMV ist nicht verpflichtet, vom Nutzer hinterlegte Informationen zu überprüfen oder den Nutzer zu kontaktieren, um falsche, unvollständige oder ungültige Informationen zu vervollständigen bzw. zu ändern. Der Nutzer hat insoweit die Verpflichtung seine Daten aktuell zu halten.
- Jedem Nutzer wird ein Smiles-Guthabenkonto bereitgestellt, welches auf dem Nutzerportal eingesehen werden kann.
- Mit Bereitstellung des Smiles-Guthabenkontos erhält der Nutzer zu jedem Ersten eines Monats eine Guthabenübersicht über die erfolgten Aktivitäten und das sich hieraus ergebende SmilesGuthaben per E-Mail gesendet (Guthaben-Info-Mail). Weist das Smiles-Guthabenkonto im Vormonat keine Aktivitäten auf, so erhält der Nutzer erst zu dem Ersten des Folgemonats eine Guthaben-Info-Mail in dem eine erneute Aktivität zu verzeichnen war. Ausnahme hiervon stellt die Guthaben-Info-Mail zum 1. November eines jeden Kalenderjahres dar, die grundsätzlich alle Nutzer erhalten und die sowohl eine Übersicht mit dem aktuellen Smiles-Guthaben als auch die Information über einen möglichen bevorstehenden Punkteverfall (siehe § 4 Absatz 5) zum Ende des Kalenderjahres enthält. Möchte der Nutzer auf die Guthaben-Info-Mail verzichten, kann diese über einen Link in der Guthaben-Info-Mail (Opt-Out-Funktion) oder direkt unter meinRMV im Bereich „RMVsmiles“ deaktiviert werden.
- Zur Teilnahme bei RMVsmiles ist jede natürliche Person berechtigt, die voll geschäftsfähig ist, sowie Personenvereinigungen und juristische Personen.
- RMV behält sich vor Nutzer von RMVsmiles auszuschließen, soweit hierfür ein wichtiger Grund gegeben ist. Dieser liegt insbesondere dann vor, wenn der Nutzer Rechte Dritter beeinträchtigt oder gegen gesetzliche Vorschriften verstößt.
- Die Teilnahme als Nutzer an RMVsmiles ist grundsätzlich unbefristet, sie ist jedoch an die Existenz des Bonusprogramms RMVsmiles gebunden. Mit Ende des Bonusprogramms endet die Teilnahme.
§4 | Sammeln und Gültigkeit von Smiles
- Um aktiv Smiles sammeln zu können, muss der Nutzer elektronische Fahrkarten erwerben. Für die für den Kauf der Fahrkarten geleistete Geldsumme, erhält er anteilig für jeden Eurocent einen Smiles gutgeschrieben.
- RMV-HandyTickets, die über die RMV-App mit der Zahlungsweise “meinRMV-Benutzerkonto”, sowie Papierfahrkarten, die über den RMV-TicketShop erworben wurden, werden unmittelbar nach Erwerb bepunktet und dem Smiles-Guthabenkonto des Nutzers gutgeschrieben. Beim Erwerb von Abonnements (eTickets) über den RMV-TicketShop werden die Smiles nach erfolgreicher Abbuchung vom Bankkonto bzw. nach Belastung der Kreditkarte des Nutzers und einer Rückläuferwartezeit von bis zu 10 Tagen dem Smiles-Guthabenkonto gutgeschrieben. Das aktuelle Smiles-Guthaben kann jederzeit unter der Rubrik „Meine Guthabenübersicht“ auf dem Nutzerportal eingesehen werden.
- Reklamationen zum Smiles-Guthaben bei Erwerb von RMV-HandyTickets über die RMV-App oder RMV-Fahrkarten über den RMV-TicketShop sind innerhalb von sechs Wochen nach Fahrkartenkauf bzw. Betragsabbuchung bei eTickets über den RMV-TicketShop geltend zu machen.
Danach gilt das ausgewiesene Smiles-Guthaben als akzeptiert. - RMV behält sich die Stornierung von Smiles bei Fehlbuchungen vor.
- Smiles verfallen frühestens nach einem Jahr. In jedem Fall zum Ende (31.12.) des auf die Smiles-Gutschrift folgenden Kalenderjahres.
- Smiles sind kein Zahlungsmittel und keine digitale Währung.
§5 | Sichern von Smiles-Coupons
- Mit den gesammelten Smiles kann sich der Nutzer auf dem Nutzerportal Smiles-Coupons sichern. Dabei kann er unter den dort aufgeführten Angeboten verschiedener Anbieter auswählen.
- Hat der Nutzer sich auf dem Nutzerportal für ein Angebot entschieden und die Angebotsseite (Detailseite) geöffnet, kann er den Smiles-Coupon sichern sofern das Smiles-Guthabenkonto die hierfür erforderliche Anzahl an Smiles ausweist. Durch Betätigen des Buttons „Coupon jetzt sichern“ wird der Smiles-Coupon dem Nutzer unter „Meine Coupons“ bereitgestellt und gleichzeitig der entsprechende Smiles-Wert automatisch vom Smiles-Guthabenkonto abgezogen. Der Nutzer erhält zur Bestätigung eine E-Mail mit den wichtigsten Angaben des zuvor gesicherten SmilesCoupons.
- Eine Stornierung und Rückgutschrift der Smiles bei Nichteinlösung des Smiles-Coupons erfolgt nicht.
§6 | Einlösen von Smiles-Coupons
- Für die Leistungen, auf die der Smiles-Coupon einen Nachlass oder sonstigen Vorteil gewährt, ist der jeweilige Anbieter, der auf dem Smiles-Coupon genannt ist, stets selbst verantwortlich. RMV hat weder die Leistungen, auf die die Smiles-Coupons einen Nachlass oder sonstigen Vorteil gewähren, gegenüber dem Nutzer zu erbringen, noch haftet RMV für eine ordnungsgemäße Erbringung dieser Leistungen durch den Anbieter des Smiles-Coupons.
- Über die konkreten Bedingungen und Konditionen der Einlösung entscheiden die jeweils für den Smiles-Coupon geltenden Einlösebedingungen des jeweiligen Anbieters. Diese sind der Angebotsbeschreibung (Detailseite) des Smiles-Coupons des Anbieters zu entnehmen. Soweit nicht anders angegeben, können Smiles-Coupons nur eingelöst werden, wenn sie vor der Inanspruchnahme der Leistung dem Anbieter des Smiles-Coupons gegenüber gezeigt, genannt oder angegeben werden. Mit Einlösung des Smiles-Coupons und der anschließenden Entwertung durch den jeweiligen Anbieter steht dem Nutzer der entwertete Smiles-Coupon unter „Meine Coupons“ zur Bewertung (siehe §7) des Angebots zur Verfügung.
- Soweit sich aus den jeweiligen Bedingungen des Smiles-Coupons nichts anders ergibt, kann der Smiles-Coupon nur von dem Nutzer eingelöst werden, der sich den Smiles-Coupon gesichert hat. Ein Verkauf bzw. eine sonstige Überlassung des Smiles-Coupons an einen Dritten ist nicht gestattet.
- Ein Smiles-Coupon verfällt im Zeitpunkt der Einlösung, spätestens jedoch nach Ablauf des auf dem Smiles-Coupon oder in den Einlösebedingungen des jeweiligen Anbieters angegebenen Gültigkeitsdatums bzw. Einlösezeitraums.
- Soweit nicht ausdrücklich anders angegeben sind Smiles-Coupons nicht mit anderen Coupons, Gutscheinen, Rabatten oder Angeboten des Anbieters des Smiles-Coupons kombinierbar.
- Ein Smiles-Coupon kann nicht in bar ausgezahlt werden.
§7 | Teilnahme an der RMVsmiles-Spendenaktion
- RMV veranstaltet jährlich eine zeitbegrenzte Spendenaktion, bei der eine ausgewählte Anzahl von sozialen Einrichtungen für Kinder- und Jugendliche einen Wunsch mit einem vom RMV festgelegten Wert erfüllt bekommt. Die ausgewählten Einrichtungen werden auf dem Nutzerportal vorgestellt. Jede Einrichtung erhält ein Wunsch-Barometer, welches mit Smiles gefüllt werden kann.
- Nutzer können in dem vorgegebenen Zeitraum ihre bislang nicht genutzten Smiles an die auf dem Nutzerportal vorgestellten Einrichtungen übertragen. Hierdurch wird das Wunsch-Barometer der ausgewählten Einrichtungen gefüllt. Den für einen Füllstand von 100% insgesamt erforderlichen Smiles-Wert, bei dessen Erreichung der Wunsch erfüllt wird, obliegt dem eigenen pflichtgemäßen Ermessen von RMV.
- Der Nutzer erhält keine Spendenquittung für diese Aktion. Die Geldspende wird durch den RMV getätigt.
§8 | Beendigung und Kündigung
- RMV behält sich das Recht vor, RMVsmiles unter Einhaltung einer angemessenen Frist oder, sofern ein wichtiger Grund vorliegt (z.B. Gesetzesvorgaben), auch ohne Einhaltung einer solchen Frist einzustellen oder durch ein anderes Programm zu ersetzen. In diesem Fall wird der Nutzer per E-Mail an die von ihm hinterlegte E-Mail-Adresse benachrichtigt.
- Zur fristlosen Kündigung des Nutzers ist RMV nur berechtigt, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Nutzer geänderten AGB widerspricht oder aufgrund grob vertragswidrigen Verhaltens durch den Nutzer. Mit dem Zeitpunkt der wirksamen Kündigung wird der Zugang zu RMVsmiles für den Nutzer gesperrt. Alle bis zu diesem Zeitpunkt gesammelten Smiles sowie sämtliche erworbenen Smiles-Coupons werden unwiderruflich gelöscht.
- Der Nutzer kann jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist die Teilnahme an RMVsmiles beenden. Dies kann entweder durch die alleinige Abmeldung von RMVsmiles unter meinRMV oder durch Löschen des vollständigen meinRMV-Profils (Abmeldung von meinRMV) erfolgen.
- Mit Beendigung von RMVsmiles verfallen alle nicht bis dahin eingelösten Smiles und Coupons des Nutzers.
§9 | Haftung
- RMV ist ausschließlich Vermittler (Erklärungsbote) der Smiles-Coupons. Er stellt das Nutzerportal zur Verfügung, auf dem Anbieter und Nutzer zusammenfinden können. Insofern haftet RMV weder für die Richtigkeit noch für die Vollständigkeit etwaiger von den Anbietern zur Verfügung gestellten Informationen. RMV bemüht sich darum dafür zu sorgen, dass kontinuierlich ein attraktives Angebot an Smiles-Coupons auf dem Nutzerportal dargeboten wird. Hierbei handelt es sich um eine freiwillige Leistung des RMV, auf die der Nutzer keinen Anspruch hat. Ein hinreichendes Smiles-Coupon-Angebot, um die Smiles einlösen zu können, wird weder gewährleistet noch versprochen.
- RMV bemüht sich, das Nutzerportal und die darin jeweils zur Verfügung gestellten Funktionen und Informationen dauerhaft verfügbar zu halten. Die Verfügbarkeit des Nutzerportals sowie der mobilen Anwendungen ist jedoch abhängig von Vorleistungen Dritter, wie beispielsweise der Verfügbarkeit von Internet oder Mobilfunknetz. RMV übernimmt dafür keine Gewähr oder Haftung.
- Schadensersatzansprüche des Nutzers, gleich aus welchem Rechtsgrund, sowie seine Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen sind ausgeschlossen, es sei denn, die Schadensursache beruht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung oder auf einer zumindest fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten); in letzterem Fall ist die Haftung der Höhe nach auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
§10 | Rechtswahl und Sprache
- Es gilt für die Vertragsbeziehung ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UNKaufrechtes (CSIG).
- Kommunikations-, Verfahrens- und Gerichtssprache ist Deutsch.
- Online-Streitbeilegungsplattform:
Die Online-Streitbeilegungsplattform der EU-Kommission steht unter dem folgenden Link zur Verfügung: http://ec.europa.eu/consumers/odr/
Stand: 21.03.2019