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Kloster Eberbach 2für1 Coupon für den Eintritt

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Die Stiftung Kloster Eberbach in Eltville lädt Sie herzlich zu einem Besuch in das herausragende Kulturerbe und deutsche Weinkloster im Rheingau ein. Beim Kauf einer Eintrittskarte zum vollen Preis erhalten Sie die zweite Eintrittskarte gratis.

2.500 Smiles

  • Beim Kauf einer Eintrittskarte zum vollen Preis erhalten Sie die zweite Eintrittskarte gratis
  • Mit diesem Coupon sparen Sie 9,50 €
  • Einlösbar binnen 6 Monate nach Erwerb
  • Coupon nur einmal erwerbbar
Erleben Sie die besondere Atmosphäre innerhalb der Klostermauern! Hier wandeln Sie auf den Spuren der Zisterzienser, bekommen inmitten der altehrwürdigen Räume ein Gefühl für ihr einfaches Leben und entdecken Sie den Drehort der weltbekannten Verfilmung "Der Name der Rose" (1986) – die prominente Kulisse, die das Mittelalter in Eberbach lebendig werden ließ.
Stiftung Kloster Eberbach Klosterkasse 1 65346 Eltville am Rhein Tel. 06723 9178100
  • Lesen Sie sich vor Einlösung eines Coupons die Detailbeschreibung und die Konditionen des entsprechenden Coupons durch. Es gelten die individuellen Vorgaben des Anbieters.
  • Das Gültigkeitsdatum ist immer innerhalb der Konditionen des Coupons vermerkt. Nach Ablauf der Gültigkeit verfällt der Coupon unwiderruflich.
  • Der Coupon muss bei lokalen Anbietern (Einlösung vor Ort) immer vor der Bestellung bzw. vor der Nutzung des Angebots vorgelegt werden bzw. es muss darauf hingewiesen werden.
  • Besuchen Sie den Coupon-Anbieter vor Ort mit mehreren Personen, muss das Servicepersonal vor Nutzung des Coupons zur korrekten Abrechnung wissen, für welche Bestellungen das Coupon-Angebot wahrgenommen wird.
  • Die mobile Entwertung des Coupons bei Angeboten vor Ort ist ausschließlich durch den Coupon-Anbieter durchzuführen. Die Entwertung kann nicht rückgängig gemacht werden.
  • Das Angebot ist nicht mit anderen Coupons von RMVsmiles oder anderen Coupons, Rabatten oder Gutscheinen des Coupon-Anbieters kombinierbar.
  • Eine Barauszahlung des Coupons ist nicht möglich. Der Coupon-Anbieter ist auch nicht verpflichtet, Restbeträge in bar auszuzahlen oder mit offenen Forderungen zu verrechnen.
  • Die Coupons von lokalen Anbietern (Einlösung vor Ort) haben an gesetzlichen Feiertagen, wie Ostern, Maifeiertag, Christi Himmelfahrt, Pfingsten, Fronleichnam und Tag der deutschen Einheit, keine Gültigkeit – außer das Angebot bezieht sich explizit auf diese Feiertage. Ebenso gelten die Angebote auch nicht am Muttertag, Valentinstag und in der Zeit vom 24.12. bis einschließlich 01.01. sowie bei Betriebsferien. Die Coupons müssen bei Sonderveranstaltungen und geschlossenen Gesellschaften wie Hochzeiten, Geburtstags-, Weihnachts-, Betriebs- oder Vereinsfeiern etc., nicht anerkannt werden.
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