2für1 Coupon für "Staatliches Russisches Ballett Moskau" PK4 am 26.01.2020 um 15:00 Uhr

Mit diesem Coupon erhalten Sie zwei Tickets zum Preis von einem für "Staatliches Russisches Ballett Moskau" am 26.01.2020 um 15:00 Uhr in der Jahrhunderthalle Frankfurt für die PK4 und sparen somit 60,-€.
5.000 Smiles
Konditionen
plus- Coupon gültig für zwei Sitzplatzkarten á 60,-€ (PK4) zum Preis von einer am 26.01.2020 um 15:00 Uhr
- Reservierung mit Stichwort "SRBM PK4 15Uhr" per Mail an smiles@rmv.de inkl. Name und Couponcode
- Reservierung ist bis zum 22.12.2019 erforderlich. Die Bestätigung erhalten Sie nach Bearbeitung Ihrer Reservierung. Bitte beachten Sie, dass wir Ihren Namen für die Reservierung an den Veranstalter weitergeben.
- Kartenabholung an der Abendkasse zwischen 14:00 und 14:30 Uhr
- Barzahlung vor Ort. Ein Weiterverkauf des Coupons ist untersagt
- Bitte beachten Sie, dass die Eintrittskarten keine RMV-Fahrtberechtigung beinhalten
- Einlösbar bis 22.12.19
Über den Anbieter
plus Kenner und Liebhaber schätzen das Staatliche Russische Ballett Moskau vor allem für seine einmalig klare, reine und klassisch-russische Ballettkunst. Seit dreißig Jahren ist die Compagnie unter Leitung von Wjatscheslaw Gordejew ein Garant für berauschende Bühnenbilder, prächtige Kostüme, vor allem aber für Anmut, Leidenschaft und höchste Perfektion. Seit seiner Gründung 1979 verzaubern die Stars der russischen Ballettszene generationenübergreifend und weltweit ihr Publikum.
Man muss kein Kenner sein, um die Anmut, Grazie und technische Perfektion des Staatlichen Russischen Ballett Moskaus zu erfassen. Man darf sich aber gerne ein gewisses Maß an kindlicher Träumerei und Phantasie bewahrt haben, um in den einzigartigen, getanzten Traum- und Märchenwelten genussvoll zu schwelgen.
Man muss kein Kenner sein, um die Anmut, Grazie und technische Perfektion des Staatlichen Russischen Ballett Moskaus zu erfassen. Man darf sich aber gerne ein gewisses Maß an kindlicher Träumerei und Phantasie bewahrt haben, um in den einzigartigen, getanzten Traum- und Märchenwelten genussvoll zu schwelgen.
Hier einlösbar
plus Jahrhunderthalle Frankfurt Pfaffenwiese 301
65929 Frankfurt am Main Öffnungszeiten anzeigen verbergen
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Öffnungszeiten:
Bitte achten Sie auf die jeweiligen Veranstaltungszeiten.
Kontakt
plus Shooter Promotions GmbH Walter-Kolb-Strasse 9-11 60594 Frankfurt am Main Tel. 069 6109390
- E-Mail-Adresse: shooter@shooter.de
- Website: www.shooter.de
Rechtliches
plus- Lesen Sie sich vor Einlösung eines Coupons die Detailbeschreibung und die Konditionen des entsprechenden Coupons durch. Es gelten die individuellen Vorgaben des Anbieters.
- Das Gültigkeitsdatum ist immer innerhalb der Konditionen des Coupons vermerkt. Nach Ablauf der Gültigkeit verfällt der Coupon unwiderruflich.
- Der Coupon muss bei lokalen Anbietern (Einlösung vor Ort) immer vor der Bestellung bzw. vor der Nutzung des Angebots vorgelegt werden bzw. es muss darauf hingewiesen werden.
- Besuchen Sie den Coupon-Anbieter vor Ort mit mehreren Personen, muss das Servicepersonal vor Nutzung des Coupons zur korrekten Abrechnung wissen, für welche Bestellungen das Coupon-Angebot wahrgenommen wird.
- Die mobile Entwertung des Coupons bei Angeboten vor Ort ist ausschließlich durch den Coupon-Anbieter durchzuführen. Die Entwertung kann nicht rückgängig gemacht werden.
- Das Angebot ist nicht mit anderen Coupons von RMVsmiles oder anderen Coupons, Rabatten oder Gutscheinen des Coupon-Anbieters kombinierbar.
- Eine Barauszahlung des Coupons ist nicht möglich. Der Coupon-Anbieter ist auch nicht verpflichtet, Restbeträge in bar auszuzahlen oder mit offenen Forderungen zu verrechnen.
- Die Coupons von lokalen Anbietern (Einlösung vor Ort) haben an gesetzlichen Feiertagen, wie Ostern, Maifeiertag, Christi Himmelfahrt, Pfingsten, Fronleichnam und Tag der deutschen Einheit, keine Gültigkeit – außer das Angebot bezieht sich explizit auf diese Feiertage. Ebenso gelten die Angebote auch nicht am Muttertag, Valentinstag und in der Zeit vom 24.12. bis einschließlich 01.01. sowie bei Betriebsferien. Die Coupons müssen bei Sonderveranstaltungen und geschlossenen Gesellschaften wie Hochzeiten, Geburtstags-, Weihnachts-, Betriebs- oder Vereinsfeiern etc., nicht anerkannt werden.